AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für fotografische Dienstleistungen
1. Geltung der Geschäftsbedingungen
1.1. Die Lieferungen und Leistungen des Fotografen erfolgen ausschließlich aufgrund des in dem Angebot zugrunde gelegten Inhaltes und dieser Geschäftsbedingungen. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen.
1.2. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird bereits hiermit widersprochen.
1.3. Die AGB gelten für jegliches, dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich, in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen (Negative, Diapositive, Papierbilder, digitale Daten, etc.).
2. Vergütung
2.1. Für die Herstellung oder Überlassung der Produkte gilt das in dem Auftrag angegebene Honorar (Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale). Nebenkosten (Reisekosten, Spesen, Labor- und Materialkosten) sind, soweit nichts anderes vereinbart, vom Kunden zu tragen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise ab Studio des Fotografen und beinhalten die handelsübliche Verpackung. Wünscht der Kunde eine Versendung, so wird diese auf seine Kosten durchgeführt.
2.2. Wünscht der Kunde während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Abrechnung der Mehrkosten erfolgt auf Basis des vereinbarten Honorars.
2.3. Preiserhöhungen sind möglich, wenn sich nach Vertragsschluss Erschwernisse für die Leistungserbringung des Fotografen ergeben, die vor dem Vertragsschluss nicht schriftlich mitgeteilt wurden.
2.4. Nimmt der Kunde, nachdem er den Auftrag bestätigt hat, von diesem wieder Abstand, so ist er verpflichtet, dem Fotografen die vereinbarte Vergütung unter Abzug der ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erworbenen oder desjenigen, was zu erwerben er böswillig unterläßt, zu ersetzen. Die ersparten Aufwendungen und das durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworbene werden dabei auf 70 % der Vergütung festgelegt. Dem Kunden ist gestattet, nachzuweisen, dass dieser Betrag überschritten wird. Gleichzeitig ist dem Fotograf gestattet, nachzuweisen, dass dieser Betrag unterschritten wird.
2.5. Falls nicht anders vereinbart, haben sämtliche Zahlungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen.
2.6. Entstehen für die Fotoproduktion Nebenkosten, so ist der Fotograf berechtigt, diese als Vorschuss in Rechnung zu stellen.
3. Lieferzeiten
3.1. Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich gelten sollen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Fotografen.
3.2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund seitens des Fotografen nicht verschuldeter Umstände hat der Fotograf nicht zu vertreten.
4. Gefahrtragung, Eigentumsvorbehalt
4.1. Die Preise gelten ab Studio des Fotografen. Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden wird das Bildmaterial versandt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, geht im Falle der Versendung des Bildmaterials die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Studio des Fotografen verlassen hat.
4.2. Der Fotograf behält sich das Eigentum an dem Bildmaterial bis zur vollständigen Bezahlung seines Honorars vor.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1. Hat der Kunde dem Fotografen keine ausdrücklichen detaillierten Anweisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
5.2. Materialbedingte Farb- und Tonabweichungen von Aufnahmeobjekten berechtigten nicht zur Reklamation. Die in den fotografischen Materialien verwendeten Farbstoffe können sich mit der Zeit sowie unter Einfluss von Licht, Wärme und Chemikalien verändern. Derartige Veränderungen berechtigten nicht zu Ersatzansprüchen.
5.3. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich beim Fotografen geltend zu machen.
5.4. Der Fotograf ist zur Nachbesserung berechtigt, wobei zwei Nachbesserungsversuche zulässig sind. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Fristsetzung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Werkhonorars oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
5.5. Die Haftung des Fotografen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalspflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet der Fotograf für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der vorgenannte Haftungsausschluß gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Fotografen. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen. Auch diesbezüglich richtet sich die Haftung nach obigen Klauseln.
6. Urheberrecht
6.1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
6.2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt. Die Übertragung von darüber hinausgehenden Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Überträgt der Fotograf Nutzungsrecht an seinen Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
6.3. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
6.4. Etwaige Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars auf den Kunden über.
6.5. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart, ist der Fotograf berechtigt, alle von ihm erstellten Produkte im Rahmen seiner Eigenwerbung unbeschränkt zu nutzen. Die Weitergabe seiner Produkte an Dritte steht dem Fotografen ohne Einschränkung zu.
6.6. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des Urhebervermerks des Fotografen: © Elias Escotto
6.7. Der Besteller eines Bildnisses im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, sofern nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen wurden. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
7. Anwendbarkeit
deutschen Rechts
7.1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, soweit nicht spezielle Verbraucherschutzvorschriften im Heimatland des Kunden günstiger sind (§ 25 EGBGB).
7.2. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Fotografen. Im Übrigen ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für den Geschäftssitz des Fotografen zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand.
8. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die etwaige Nichtigkeit beziehungsweise Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.